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Der Stadtverband Wuppertal informiert
Neupflanzung von Kirschlorbeer verboten
Bekanntmachung 16.04.2024
Neupflanzung von Kirschlorbeer verboten
Kirschlorbeer ist ökologisch nahezu nutzlos, ist hochgiftig in allen Teilen und gilt als invasive Konkurrenz für heimische Pflanzen.
Der NABU Berlin erklärt: „Bestenfalls kann er als Unterschlupf für Vögel fungieren, Blütenstände und Früchte sind jedoch für die meisten Vögel und Insekten wertlos.“
Beim Kirschlorbeer handelt es sich um eine invasive Art. Er breitet sich als gebietsfremde Pflanze so stark aus, dass er bei uns zur Gefahr für heimische, ökologisch wertvolle Pflanzen wird. Mit seinen dichten Blättern verdrängt er niedrig wachsende Pflanzen und verhindert beispielsweise im Wald die natürliche Verjüngung. Verbreitet wird der Kirschlorbeer zum einen durch Samen im Kot von Vögeln, zum anderen durch Gartenfreunde, die den kaum kompostierbaren Heckenrückschnitt in der Natur entsorgen – dies stellt im Übrigen eine Ordnungswidrigkeit dar. Rückschnitte gehören in die braune Tonne/Restmüll.
Kirschlorbeer im Bestand muss klein gehalten werden.
Bei Aufgabe des Gartens wird mit Herausgabe (Ende 2024) der Anlage zur Gartenordnung „Verbotene Bepflanzungen im Kleingarten und heimische Alternativen“ die Entfernung gefordert.
Aktuell verbleiben Einzelgehölze, die dem Grenzabstand entsprechen, bei Wertermittlung ohne Bewertung im Garten. Ist kein Grenzabstand gegeben, muss die Lorbeerkirsche mit Wurzel entfernt werden.
Wir appellieren an alle Gartenfreunde; über eine ökologisch wertvolle Neubepflanzung nachzudenken und aktiv einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt zu leisten.
Gerne beraten wir, in den Sprechzeiten des Verbandes, über heimische Alternativen.
Alternativen: Felsenbirne, Heckenrose, Liguster (Nahrung für Honig- und Wildbiene, Schmetterlinge, Nachtfalter), Pfaffenhütchen, Beerensträucher
Viele Grüße
Das Team des Stadtverbandes