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Kleingärtnerische Nutzung – Obst & Gemüse (1/3 Regelung)

Kleingärtnerische Nutzung – Obst & Gemüse (1/3 Regelung)

Obst und Gemüse gehören in einen Kleingarten und stellen die ordnungsgemäße, insbesondere die kleingärtnerische Nutzung sicher. So sind lt. Urteil des Bundesgerichtshofs zur kleingärtnerischen Nutzung der Gartenparzellen vom 17. Juni 2004, III ZR 281/03, mindestens 1/3 der Fläche entsprechend zu nutzen.
Zudem überlässt die Stadt Wuppertal die Flächen zu einem Pachtzins (0,265 Euro/qm), der sich an der landwirtschaftlichen Nutzfläche (Anbau) bemisst.
Für reine Freizeitgärten werden Pachtpreise in Höhe von 7,50 Euro bis 10,00 Euro/qm aufgeworfen.
Pächter:innen, die kein Obst und Gemüse in Ihren Gärten vorhalten, werden aufgefordert diese Kulturen anzulegen (zeitnah, der Herbst eignet sich optimal für Neupflanzungen und das Anlegen von Beeten) und die Gärten entsprechend dem Bundeskleingartengesetz und der Gartenordnung der Stadt Wuppertal zu nutzen.
Für Fragen stehen beim Verband Fachberaterinnen zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass eine fehlende kleingärtnerische Nutzung, nach § 9 1(1) Bundeskleingartengesetz, zu einer ordentlichen Kündigung seitens des Verpächters führt.
Viele Grüße
Das Team des Stadtverbandes

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